CLP-Verordnung

Symbol GHS06

H-Sätze:
H301 Giftig bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen.
P330 Mund ausspülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.